Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 31.05.2007 - 11 K 555/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Kein Arbeitslohn für vom Arbeitgeber getragene Kosten der Mitgliedschaft
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG; § 40 Abs. 1 EStG; § 2 Abs. 1 S. 2 LStDV
Zahlung eines Arbeitslohns durch Übernahme der Kosten für die Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers in einem Wirtschaftsclub durch den Arbeitgeber; Kostentragung durch den Arbeitgeber als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen - IWW
- Judicialis
EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; EStG § 40 Abs. 1; ; LStDV § 2 Abs. 1 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 19
Arbeitslohn; Nachforderungsbescheid; Nichtselbständige Arbeit; Lohnabzugsbeträge - Mitgliedschaftsbeiträge für einen Wirtschaftsclub als lediglich notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung kein Arbeitslohn - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Mitgliedschaftsbeiträge für einen Wirtschaftsclub als lediglich notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung kein Arbeitslohn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- IWW (Kurzinformation)
Lohnsteuer - Mitgliedsbeiträge für einen Wirtschaftsklub
- IWW (Kurzinformation)
Lohnsteuer - Mitgliedsbeiträge für einen Wirtschaftsklub
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zahlung eines Arbeitslohns durch Übernahme der Kosten für die Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers in einem Wirtschaftsclub durch den Arbeitgeber; Kostentragung durch den Arbeitgeber als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Steuerfreie Mitgliedschaft in exklusivem Zirkel
- jed.de (Kurzinformation)
Lohnsteuer: Beiträge für Business-Club kein Arbeitslohn
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Steuerfreie Mitgliedschaft in "exklusivem Zirkel" bei Anbahnung von Geschäftskontakten oder betrieblichen Präsentationen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02
Arbeitslohn bei Überlassung von hochwertigen Kleidungsstücken an Arbeitnehmer zu …
Auszug aus FG Niedersachsen, 31.05.2007 - 11 K 555/04
Die danach erforderliche Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil vom 11. April 2006 VI R 60/02, BStBl II 2006, 691 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).Ist aber - neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers - ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zur Lohnzuwendung (BFH in BStBl II 2006, 691 m.w.N.).
- FG Bremen, 15.10.2015 - 1 K 95/13
Aufwendungen für eine Firmenmitgliedschaft in einem Wirtschafts- und …
Insoweit sieht das Gericht im Streitfall keine Fallkonstellation, die den vom Niedersächsischen Finanzgericht mit Urteilen vom 31. Mai und 6. Juli 2007 (11 K 555/04, DStRE 2008, 564; 11 K 192/04, Juris) entschiedenen entspricht, denn in den entschiedenen Fällen konnte das Finanzgericht positiv feststellen, dass der von den damaligen Klägerinnen verfolgte betriebliche Zweck bei der Nutzung durch die Firma ganz im Vordergrund stand.